Erste Schritte

Wenn der Tod Zuhause eintritt benachrichtigen Sie bitte als erstes den Hausarzt oder außerhalb der Sprechstunde den Notarzt (Tel: 112) oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel: 116117).


Erst nachdem die ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde und die Todesbescheinigung (ugs. auch Totenschein) ausgestellt und eine natürliche Todesursache festgestellt wurde, darf der/die Verstorbene gewaschen, angezogen oder auch vom Bestatter abgeholt werden. Bitte achten Sie darauf, dass die Todesbescheinigung beim Verstorbenen bleibt.


Sie möchten Zuhause in Ruhe Abschied nehmen? Das ist möglich, Sie können sich und allen Zugehörigen 36 Stunden Zeit lassen. Benötigen Sie hierbei unsere Beratung, melden Sie sich gerne.


Sollte der Tod im Krankenhaus oder in einer Pflegestätte eintreten, werden die ersten Schritte von dort eingeleitet.
Bitte schauen Sie nach folgenden Unterlagen, sie müssen im Original zur Beurkundung auf dem zuständigen Standesamt vorgelegt werden:

Wichtig zu wissen